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Als Kleinkraftrad werden motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h bezeichnet. Im Gegensatz zum kleineren Mofa können Kleinkrafträder auch für zwei Personen zugelassen werden.
Es werden folgende Bauarten unterschieden:
Zum Führen eines Kleinkraftrades ist eine Fahrerlaubnis der Klasse M erforderlich, die ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann. Die nächst größere Zweiradklasse ist das Leichtkraftrad.