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Die Knesset besteht aus 120 Abgeordneten, die auf 4 Jahre gewählt werden. Die Abgeordneten der Knesset genießen alle politische Immunität.
Die Parteien, die die Sperrklausel von 1,5% der Stimmen überwinden konnten, erhalten nach den Prinzipien der Verhältniswahl aus einer starren Liste Sitze nach dem Divisorverfahren mit Abrundung (das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt heißt in Israel Bader-Ofer-Methode) zugeteilt. Dabei können verschiedene Parteien eine Listenverbindung eingehen.
siehe auch: Liste der israelischen Premierminister