Koadjutor

Ein Koadjutor ist nach can. 403 § 3 des kanonischen Rechts ein Bischof, der einem anderen Bischof durch den Heiligen Stuhl zur Seite gestellt wird. Der Koadjutor besitzt, im Gegensatz zum Weihbischof, besondere Befugnisse und hat das Recht der Nachfolge. Der Diozösanbischof hat ihn gem. can. 406 § 2 zum Generalvikar zu ernennen. Sollte es zu einer Sedisvakanz des Bischofsstuhls kommen, so übernimmt gem. can. 409 § 1 der Koadjutor die Bischofsgewalt über die Diözese für die er bestellt wurde.

So wurde z.B. am 6. Januar 1969 Joseph Höffner zum Koadjutor des Erzbistums Köln bestellt, um seinen fast erblindeten Kollegen Erzbischof Joseph Kardinal Frings zu unterstützen.

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