Die Kommanditgesellschaft (KG) ist nach deutschem Handelsrecht eine Personengesellschaft. Sie besteht aus mindestens einem Komplementär, d.h. einem persönlich voll haftenden Gesellschafter, sowie aus mindestens einem Kommanditisten, der nur mit seiner eingebrachten Einlage haftet. Nur die Komplementäre sind zur Geschäftsführung berechtigt, Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Faktisch bedeutet diese Unternehmens-Rechtsform für die Kommanditisten eine gewisse Haftungsbeschränkung gegenüber der offenen Handelsgesellschaft.