Kommissionspräsident

Der Kommissionspräsident wird von den Regierungen der EU Mitgliedstaaten benannt und anschließend vom Europäischen Parlament bestätigt.

Er ernennt die weiteren Mitglieder der Kommission welche ebenfalls durch das Europäischen Parlament legitemiert wird. Durch den Vertrag von Nizza ist es den Kommissionspräsidenten auch möglich die Zusändigkeitsbereiche der Kommissionsmitglieder in der laufenden Amtszeit neu zu verteielen und sie zum Rücktritt aufzufordern.

Aufgaben

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Kommissionspräsidenten liegen darin die politische Leitlinie für das Vorgehen der Kommission zu bestimmen. Darüber hinaus organisiert er die Arbeit der Kommission und beruft die Sitzungen des Kollegiums ein welche er leitet.

Des weiteren vertritt der Präsident die Kommission bei den Tagungen des Europäischen Rates, der Gruppe der acht führenden Indistrienationen (G8) sowie bei den Sitzungen des Europäischen Parlaments.

Kommissionspräsidenten

{| border="1" cellpadding="2" cellspacing="2" |----- bgcolor="cccccc" ! Name ! Amtszeit ! Land |----- | Jacques Santer || 1995-1999 || Luxemburg |----- | Romano Prodi || 1999- || Italien |}

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