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Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister/innen gewählt.
Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den einzelnen Bundesländern durch Gesetz geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland.
Siehe auch: Politik, Landespolitik, Gebietskörperschaft, Gemeinde, Landkreis