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Der Begriff des Bekennens und des Bekenntnisses wurde im 16. Jahrhundert bedeutsam bei der Formulierung der evangelischen Grundsätze der lutherischen Glaubensaussagen (siehe Confessio Augustana, auch Augsburger Bekenntnis). Jede klassische reformatorische Gemeinschaft formulierte ihre Basis in einer Bekenntnisschrift. Beispiele sind Confessio Belgica, Confessio Gallicana, Confessio Helvetica und Westminster Confession.
Durch die Anbindung einer Religionsgemeinschaft an ein explizites Bekenntnis wandelte sich im 19. Jahrhundert die Bedeutung vom speziellen Konfessionsbegriff als formuliertem Bekenntnis zur jeweils zugehörigen christlichen Kirche.
Die orthodoxe und die katholische Kirche verstehen sich selbst nicht in diesem Sinn als Konfession, da sie sich nicht durch die Vereinbarung einer gemeinsamen Bekenntnisformulierung konstituiert haben. Sie werden jedoch gewöhnlich unter dem Begriff mit eingeschlossen.
Gegenwärtig sucht man in Anlehnung an das christliche Konfessionsmodell auch Strömungen im Judentum (z.B. Reformjudentum) als jüdische Konfession zu bezeichnen.
Gruppierungen innerhalb anderer Weltreligionen lassen sich sachgemäß nicht als Konfessionen bezeichnen.
Siehe auch