Beim konstruktiven Misstrauensvotum wird einem Regierungschef dadurch das Misstrauen ausgesprochen, dass man einen neuen Regierungschef wählt. Dies ist im Grundgesetz in Artikel 67 geregelt. Bisher gab es zwei Ansätze eines Konstruktiven Misstrauensvotums in der Bundesrepublik Deutschland.
1972 ein gescheiteres Konstruktives Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler Willy Brandt, 1982 ein erfolgreiches gegen Helmut Schmidt, bei dem Helmut Kohl zum Bundeskanzler gewählt wurde.
Das konstruktive Misstrauensvotum wurde nach den Erfahrungen aus der Weimarer Republik eingeführt, bei der es vor lauter Regierungen ohne Mehrheiten nur so wimmelte.
Jetzt kann man den Kanzler nicht einfach abwählen, so dass es keinen mehr gibt, man muss sich schon - konstruktiv eben - einen besseren aussuchen.