Als Kopenhagener Kriterien werden diejenigen Kriterien bezeichnet, die potenzielle Beitrittsländer zur Europäischen Union erfüllen müssen.
Sie wurden auf dem Europäischen Rat 1993 in Kopenhagen in Vorbereitung auf die EU-Osterweiterung beschlossen. Es handelt sich genauer um drei Gruppen von Kriterien, die alle Beitrittsländer erfüllen müssen:
Politischer Kriterien
Wirtschaftliche Kriterien
- Eine funktionsfähige Marktwirtschaft
- Die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.
Acquis-Kriterium
- Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen. Dies bedeutet praktisch die Übernahme des "gemeinschaftlichen Besitzstandes" (Acquis communitaire, ca. 80.000 Seiten Rechtstexte).