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Das bundesdeutsche Bundesverfassungsgericht hat dazu am 24. September 2003 entschieden (siehe Urteil, oder Pressemitteilung), dass ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg derzeit keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage finde. Eine entsprechende Regelung könne nicht durch eine Behördenentscheidung getroffen werden, sondern müsse, wenn sie politisch gewollt sei, durch Landesgesetz geschaffen werden - ein Weg, den das Verfassungsgericht den Landesparlamenten ausdrücklich freistellte.
Die ersten Bundesländer haben bereits mit entsprechenden Gesetzesvorlagen begonnen, Hessen will noch bis zur Sommerpause 2004 ein solches Gesetz beschließen das in der derzeitigen Vorlage aber nur das Tragen des Kopftuches verbieten soll (also eine Lex Kopftuch) und somit verfassungswidrig wäre. Offenbar herrscht jedoch Uneinheitlichkeit in den Ländern, ob es Lehrerinnen verboten werden soll, ein Kopftuch zu tragen.
Als Zeichen einer Weltanschauung, die der Neutralität des Lehrers widerspricht, wird auch debattiert, ob auch Symbole anderer Weltanschauungen, etwa das bei vielen Christen übliche Kreuz um den Hals, verboten werden sollen, um die islamische Religion nicht einseitig zu benachteiligen (zum Kreuzsymbol siehe auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1997).
In Frankreich gibt es derartige rechtliche Auseinandersetzungen nicht mehr. Dort ist es den Lehrern an staatlichen Schulen bereits seit dem Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche aus dem Jahr 1906 untersagt, im öffentlichen Schulunterricht religiöse Symbole zur Schau zu stellen. Gegenwärtig wird in Frankreich darüber diskutiert, ob es auch Schülerinnen und Studentinnen verboten werden soll, das Kopftuch während des Unterrichts zu tragen, da man der Auffassung ist, dass der von fundamentalistischen Sekten ausgeübte Druck auf junge Musliminnen, in der Öffentlichkeit das Kopftuch zu tragen, die laizistische Grundordnung der Französischen Republik gefährde (s. a. telepolis:Der Untergang des christlichen Abendlandes im Zeichen des Kopftuchs).
Grundlage für die Muslime ergibt sich aus dem Koran, Sure 24:31 und Sunna, wo der Prophet Muhammad die islamische Frau dazu anhält, dass nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll.
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