Kopierschutz

Kopierschutz ist in der Theorie eine technische Vorrichtung, die Daten davor schützen soll von unbefugten kopiert zu werden.

In der Realität gibt es so etwas wie einen Kopierschutz noch nicht. Dies liegt daran, dass Daten die gelesen werden können auch wieder geschrieben und somit grundsätzlich kopiert werden können. Insbesondere, wenn die Rohdaten als Ganzes, also inclusive des "Kopierschutzes" kopiert werden, wird dieser ad absurdum geführt.

Statt dessen gibt es andere Ansätze ("Abspielschutz"), die vermeiden sollen, dass Daten von Befugten (Privatkopie) Unbefugten ("Raubkopierer") vervielfältigt werden:

Nach dem neuen Urhebergesetz ist es verboten "wirksame technische Maßnahmen", die das Kopieren verhindern sollen zu umgehen. Was hierbei wirksam ist, ist jedoch unter Experten nicht unerheblich umstritten.

Unter Umständen ist das Aufbringen eines Kopierschutzes, der die legale Privatkopie nicht zuläßt auch nach §303 StGB Computersabotage strafbar, da hiermit Daten unterdrückt werden, die dem Nutzer nach dem Urhebergesetz zustehen.

Kopierschutzverfahren

Kopierschutzverfahren für CD-ROM und CD-DA:

Kopierschutzverfahren für Videokassetten:

Weblinks