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Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in Deutschland u.a. Bund → (Bundesrepublik), Länder → (Bundesland), Kreise → (Landkreis) und Gemeinden. Diese werden auch als Gebietskörperschaften bezeichnet, weil ihre Mitglieder (die Einwohner) in einem bestimmten Gebiet wohnen. Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts sind z.B. die Kassenärztliche Vereinigungen (KV), Landeswohlfahrtsverbände, IHKs etc.
Quelle: Online ARD-Ratgeber Recht, Rechtswörterbuch: Link
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (wie die Mitglieder der ARD) sind hingegen meist Anstalten des öffentlichen Rechts, da sie Benutzer, keine Mitglieder haben.