Krankenschwester

Krankenschwester/-pfleger ist ein Fachberuf des Gesundheitswesens.

Table of contents
1 Ausbildung
2 Ausbildungsvergütung
3 typische Arbeitsbereiche
4 Verdienst/Einkommen
5 Geschichte des Berufes
6 Weblinks

Ausbildung

Die Ausbildung ist durch das Krankenpflegegesetz (Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, KrPflG 1985) geregelt. Ab 01.01.2004 tritt ein neues Krankenpflegegesetz in Kraft. Unter anderem wird sich die Berufsbezeichnung ändern, welche fortan Gesundheits- und Krankenpfleger/in lautet.

Ausbildungsvoraussetzungen sind hiernach:

  1. Der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
  2. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber
    1. eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
    2. eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder
  3. die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.

Ausgebildet wird an sog. Krankenpflegeschulen, die Krankenhäusern direkt angeschlossen sind. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, sie besteht aus praktischen (mind. 3000 h) und theroretischen Anteilen. Sie ist nach §4, KrPflG gerichtet auf (kursiv gesetzt: Beispiele für Tätigkeiten aus diesem Bereich):

1. die sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten,
Erstellen eines individuellen Pflegeplans mit Hilfe der Pflegeprozessmethode, Durchführung von Maßnahmen
2. die gewissenhafte Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie Anlegen von Verbänden, Legen von Magensonden, Katheterisieren
3. die Anregung und Anleitung zu gesundheitsförderndem Verhalten,
Beratungsgespräche und konkrete Hilfen im Hinblick auf gesunde Lebensführung (z. B. Ernährung),
4. die Beobachtung des körperlichen und seelischen Zustandes des Patienten und der Umstände, die seine Gesundheit beeinflussen, sowie die Weitergabe dieser Beobachtungen an die an der Diagnostik, Therapie und Pflege Beteiligten,
Krankenbeobachtung: bspw Temperatur messen, Hautbeobachtung
5. die Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,
Herzdruckmassage, Beatmung, stabile Seitenlage
6. die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen. Dokumentation von durchgeführten Pflegemaßnahmen

Der praktische Unterricht findet auf den Stationen in den Krankenhäusern statt. Die theoretische Ausbildung (mind. 1600h) umfasst folgende Fächer:

Ausbildungsvergütung

beträgt monatlich:

typische Arbeitsbereiche

Verdienst/Einkommen

Bezahlung in Anlehnung an den
Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) Bsp: Eine 30-jährige, ledige Krankenschwester verdient rund 2000 Euro Brutto im Monat, es bleiben ca. 1100 Euro netto übrig. Durch Zuschläge kann dieser Verdienst auch höher ausfallen.

Geschichte des Berufes

Siehe dazu: Geschichte der Krankenpflege

Weblinks