Kreditinstitut

Dieser Artikel bezieht sich über weite Strecken ausschliesslich auf die Lage in Deutschland und der Europäische Union.

Ein Kreditinstitut wird umgangssprachlich meist als Bank bezeichnet.

Ein Unternehmen ist nach dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) dann ein Kreditinstitut, wenn es Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Unter Bankgeschäfte im Sinne des KWG werden gefaßt:

  1. Einlagengeschäft: Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.
  2. Kreditgeschäft: Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.
  3. Diskontgeschäft: Der Ankauf von Wechseln und Schecks.
  4. Finanzkommissionsgeschäft: Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.
  5. Depotgeschäft: Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere.
  6. Investmentgeschäft: Die in § 7 Abs. 2 des Investmentgesetzes bezeichneten Geschäfte.
  7. Darlehnserwerbsgeschäft: Die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben.
  8. Garantiegeschäft: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.
  9. Girogeschäft: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.
  10. Emissionsgeschäft: Die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Plazierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.
  11. E-Geld-Geschäft: Die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld.

Wichtige Arten von Banken sind: Banken wurden in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft nötig, da die Leistungen der Wirtschaftssubjekte unter Zwischenschaltung von Geld ausgetauscht wurde. Die Vermittler dieser Geldströme sind die Kreditinstitute. Weiterhin sorgen sie für den Ausgleich zwischen Geldanlagewünschen und Kreditbedarf.

Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung im Wirtschaftskreis im Regelfall einer Reihe von nationalen und internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften (z.B. bei der Besetzung der Geschäftsleitung, bei der Bilanzierung usw.) und unterstehen im Regelfall zudem der Aufsicht einer eigens zuständigen Behörde. Daher gelten an sie auch besondere Anforderungen .

In Deutschland übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aus, die die Ausübung von Bankgeschäften explizit genehmigen muss. Anfang 2004 waren in Deutschland 2292 Kreditinstitute zum Geschäftsverkehr zugelassen.

Siehe auch: Bankwesen, Kreditinstitute in Deutschland

Netzverweise





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