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Als Leiter der Kreisverwaltung fungiert in der Regel der Landrat (in Hessen: Kreisausschuss). Während die norddeutsche Kommunalverfassung den Landrat als ehrenamtlichen Vorsitzenden des Kreistages vorsieht, haben schließlich die letzten beiden Länder, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, diese Regelung inzwischen (NRW: 1994, Niedersachsen: 1996) abgeschafft.