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Die Gründe für den Betrieb eines Kühlturmes liegen zum einen in der Forderung, ein möglichst kaltes Ende des Dampfkreislaufes im Dampfkraftwerk bereit zu stellen und andererseits ein in der Nähe liegendes Fließgewässer vor unerwünschter Erwärmung zu schützen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer 'Durchlaufkühlung', wenn das Kühlwasser unbehandelt in die Umgebung abgegeben wird. Zulässig ist das nur noch an Küstengewässern, wo die Erwärmung des Wassers keine Rolle spielt.
Im Binnenland haben sich dagegen zwei Verfahren bewährt, mit denen ein Nasskühlturm betrieben wird:
Die Umlaufkühlung verwendet dagegen stets das gleiche Wasser; es werden ausschließlich die Verluste aus Verdampfung und Abflut ergänzt. Dieses Verfahren hat sich bei einem geringen Angebot an Kühlwasser sehr bewährt, jedoch muß durch Zugabe von chemischen Stabilisatoren die 'Eindickung' durch die imer im Wasser vorhandenen Salze kontrolliert werden. Weiterhin beseitigt die so genannte 'Abflut' diese unerwünschten Salze aus dem Kühlkreislauf.
Bei allen drei Verfahren muß das Wasser in Filteranlagen vorgereinigt werden, damit die immer vorhandenen Grobverschmutzungen nicht den nachgeschalteten Turbinenkondesator verstopfen und damit unwirksam machen.