Landfriedensbruch

Der Landfriedensbruch ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung, die in der Regel durch die Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen begangen wird.

Das Strafgesetzbuch definiert ihn in § 125 StGB und regelt in § 125a StGB den besonders Schweren Fall des Landfriensbruchs.

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