Der Landfriedensbruch ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung, die in der Regel durch die Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen begangen wird.
Das Strafgesetzbuch definiert ihn in § 125 StGB und regelt in § 125a StGB den besonders Schweren Fall des Landfriensbruchs.
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