|
|
Ursprünglich gab es in allen Schweizer Kantonen Landsgemeinden, heute gibt es sie noch in Appenzell Innerrhoden und Glarus, wo sie die höchste politische Instanz des Kantons ist. In Glarus findet sie jeden ersten Sonntag im Mai statt, in Appenzell am letzten Sonntag im April.
An der Glarner Landsgemeinde dürfen die Stimmberechtigten "raten, mindern, mehren und wählen". Das heißt, sie können über jedes einzelne Sachgeschäft das Wort verlangen, eine Änderung beantragen, eine Vorlage verschieben oder zurückweisen.
In Appenzell Innerrhoden gibt es das einzigartige Recht der Einzelinitiative - jeder Stimmbürger kann durch eine schriftliche Eingabe eine Initiative starten und diese persönlich an der Landsgemeinde vorstellen, die dann darüber abstimmen muss. Durch solche Einzelinitiativen wurden in Appenzell z.B. Gewaltentrennung und Finanzreferendum eingeführt.
Auf ähnliche Weise finden in vielen Schweizer Gemeinden die Gemeindeversammlungen statt. Auch Korporationen in der Schweiz haben Generalversammlungen, die als Landsgemeinde bezeichnet werden.
Kritiker der Landsgemeinde monieren, dass das demokratische Grundrecht auf anonyme Stimmabgabe durch diese Form der Demokratie nicht gewährleistet ist.