Landtag

Der Begriff Landtag bezeichnet

  1. in Deutschland und Österreich heute das Parlament eines Bundeslandes. In Österreich war in einigen Landtagen eine so genannter Konzentrationsregierung politischer Usus. In Hamburg und Bremen werden die Funktionen des Landtages von der Bürgerschaft, in Berlin vom Abgeordnetenhaus wahrgenommen.

  2. die seit dem 16. Jahrhundert in Deutschland betehenden Versammlungen der Landstände. Sie wurden von den Landesherren einberufen.

  3. in der Sprache der Seeleute den Tag des Landganges

Siehe auch: Föderalismus, Grundgesetz





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