Als Landtagswahl wird in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zu einem Landtag bezeichnet. Der Landtag ist das Landesparlament eines Bundeslandes. In den Stadtstaaten bezeichnet man die Landesparlamente nicht als Landtage.
Ein gewählter Abgeordneter wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet
Bundesländer mit Landtagen
Stadtstaaten
siehe auch: