Lastenaufzug

In Deutschland galt/gilt:

Ein Lastenaufzug war nach der ehemaligen Aufzugsverordnung eine Aufzugsanlage zum Transport von Waren mit/ohne Transport von Personen. Voraussetzug war, dass die Personen Arbeitnehmer beim Betreiber der Anlage war (z.B. Aufzug in der Liegenschaft einer Firma).

Für Lastenaufzüge gab es Erleichterungen hinsichtlich der Bauweise, was auf die Lobbyarbeit beteiligter Kreis zurückzuführen war. So durfte in der Vergangenheit auf die Fahrkorbtüren verzichtet werden. Nach einigen schweren Unfällen mit z.T. tödlichen Ausgang mußten die Lastenaufzüge zumindest mit Lichtvorhängen als Sicherung nachgerüstet werden.

Neue Lastenaufzüge benötigen nach der Betriebssicherheitsverordnung nun Fahrkorbtüren.



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