Die Legislaturperiode oder Wahlperiode ist die Amtszeit einer gesetzgebenden Volksvertretung (Parlament). Sie dauert in der Regel vier bzw. fünf Jahre, wenn sie nicht durch vorzeitige Auflösung des Parlaments verkürzt wird.
- Für den Bundestag bestimmt Artikel 39 des Grundgesetzes:
- "Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühesten fünfundvierzig, spätestens siebenundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen."
Siehe auch: Bundestag, Grundgesetz, Legislative, Wahlen