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Zum Führen eines Leichtkraftrades ist eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich, die ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden kann. Bis zu einem Alter von 18 Jahren darf das Kraftfahrzeug die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h nicht überschreiten.
Die nächst kleinere Zweiradklasse ist das Kleinkraftrad (bis 50 ccm). Leistungsstärkere Zweiräder werden als Motorrad bezeichnet.