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Wie jede andere Leistungsbeurteilung ist die Benotung von Schülerleistungen eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die unabsehbare Folgen haben kann; sie unterliegt daher detaillierten rechtlichen Vorschriften und kann auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden. In Deutschland wird die schulische Leistungsbeurteilung als ein "hoheitlicher Akt" angesehen, was zur Begründung des Beamtenstatus der Lehrer herangezogen wird.
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2 Pädagogische Einschätzung 3 Weitere Informationen |
In Deutschland fällt die Regelung der Leistungsbeurteilung, als Teil des Schulrechts, in die Kompetenz der Bundesländer.
In Hessen enthält § 73 des Schulgesetzes sehr allgemeingefasste Rahmenbedingungen und ermächtigt den Kultusminister, die Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und -bewertung durch Rechtsverordnung zu regeln, was in §§ 19-29 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses geschehen ist. Diesen Normen zufolge soll die Leistungsfeststellung und -bewertung
Zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens siehe Kopfnoten.
Während der Lehrer in der Bewertung mündlicher und praktischer Leistungen weitgehend pädagogische Freiheit genießt, unterliegen schriftliche Leistungskontrollen detaillierten Rechtsvorschriften. Siehe dazu Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule.
Zu Beginn eines Schuljahres sollen Schüler und Eltern informiert werden, nach welchen Gesichtspunkten die Leistungsbewertung erfolgt. Vor den Zeugniskonferenzen sollen die Noten von den Fachlehrern begründet werden.
Darüber hinaus sind die Schüler mindestens einmal im Halbjahr über ihren mündlichen Leistungsstand zu unterrichten.
Noten erfüllen eine ganze Reihe verschiedener pädagogischer und gesellschaftlicher Funktionen:
Der hauptsächliche Unterschied zwischen Noten- und Gutachtenzeugnissen ist, dass letztere den Verzicht auf die Selektionsfunktion implizieren. Ein gegliedertes Schulsystem, wie in den deutschsprachigen Ländern, ist ohne Notenzeugnisse kaum vorstellbar.
Als empirisches Argument gegen Notenzeugnisse wird gerne auf die skandinavischen Länder verwiesen, die in Schulleistungsvergleichen regelmäßig am besten abschneiden und die bis zur 8ten Jahrgangsstufe auf Noten und Ziffernzeugnisse verzichten - womit kein Kausalzusammenhang bewiesen ist, wohl aber, dass Gesamtschulen ohne Noten effizient sein können.
Weitgehend anerkannt scheint, dass schlechte Noten eher leistungshemmend sind.
Häufig wurde aus der schlechten Reproduzierbarkeit von Noten geschlossen, dass die Notenvergabe weitgehend von Zufall oder Willkür gesteuert und daher ungerecht sei. Zum Beispiel wurde ein und derselbe Deutschaufsatz von verschiedenen Lehrern mit Noten zwischen sehr gut und mangelhaft beurteilt. Ein solcher Vergleich übersieht natürlich, dass Beurteilung in der Schule immer im Zusammenhang mit vorangegangenem Unterricht steht.
Eine weitere, problematischere Ursache für unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe ist, dass die Beurteilung von Schülerleistungen implizit immer als Leistungsvergleich innerhalb einer Schulklasse erfolgt: die meisten Lehrer ajustieren ihre Leistungserwartungen so, dass in beinahe jeder Klasse der gleiche Notenvorrat ausgeschöpft wird; oft genug wird der "Notenspiegel" in Richtung Gaußsche Normalverteilung getrimmt, ohne dass die starken Annahmen, die dieser mathematischen Beschreibung zugrundeliegen, bewusst wären. Eine solche Anpassung kann pädagogisch als der unter den gegeben Verhältnissen bestmögliche Kompromiss zwischen der motivierenden und der selektierenden Wirkung von Noten begründet werden, führt aber dazu, dass Noten außerhalb des Klassenvergleichs nur eingeschränkt aussagefähig sind.
Ob Noten außerhalb des Klassenvergleichs, womöglich landesweit, vergleichbar sein sollen, erfordert somit eine Abwägung zwischen pädagogischer und gesellschaftlicher Funktion; Vergleichbarkeit wird insbesondere dann gefordert, wenn Abschlussnoten zur Allokation von Lebenschancen verwendet werden (siehe dazu auch Zentralabitur).
Empirische Untersuchungen zeigen angeblich, dass selbst ohne zentralisierte Prüfungen Schulabschlussnoten (Mittlere Reife und Abitur) mit dem Ausbildungs- oder Studienerfolg stark korreliert sind.Rechtliche Vorschriften
Diese überfrachtete Rechtsvorschrift spiegelt die pädagogisch und gesellschaftlich vielschichtigen Funktionen von Schulnoten wieder (s.u.).Pädagogische Einschätzung
Ob Leistungsbeurteilung durch Noten das Erreichen der Erziehungsziele der Schule fördert, ist umstritten. Dass Rückmeldung der Schule in irgendeiner Form stattfinden muss, wird jedoch weithin akzeptiert. Strittig ist zumeist nur, ob anstelle numerischer Noten frei formulierte Gutachten treten sollen.