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Allgemein
Das Land Niedersachsen besteht aus insgesamt 1.023 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand 1.1.2003). Hinzu kommen 25 gemeindefreie Gebiete (davon 3 bewohnt). Die 1.023 Städte und Gemeinden verteilen sich wie folgt: 10 Kreisfreie Städte (¹ und ²), 7 Große selbständige Städte, 54 Selbständige Gemeinden und 952 sonstige Städte und Gemeinden. Von den letztgenannten haben sich 736 Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zu insgesamt 140 Samtgemeinden zusammen geschlossen. Die Samtgemeinden sind - wie die Gemeinden selbst - Körperschaften des öffentlichen Rechts), die meist einen landschaftsbezogenen Namen haben. Gelegentlich werden sie aber auch nach dem Sitz der Verwaltung bezeichnet. Demzufolge kann es in Niedersachsen ein und denselben Namen sowohl für eine Gemeinde als auch für eine Samtgemeinde geben. Es handelt sich jedoch hierbei um 2 unterschiedliche Gebietskörperschaften mit eigenen Gemeindevertretungen und Aufgaben.
¹ aufgrund des "Göttingen-Gesetzes" vom 1.7.1964 gelten für die Stadt Göttingen, obwohl sie in den Landkreis Göttingen eingegliedert wurde, die Vorschriften über kreisfreie Städte, "soweit durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt wird"
² aufgrund des "Gesetzes über die Region Hannover" vom 5.6.2001 ist Hannover eine kreisfreie Stadt, "soweit dieses Gesetz keine andere Regelungen trifft"
Zunächst folgt eine alphabetische Übersicht sämtlicher Gemeinden.
(Wenn Sie bei der alphabetischen Liste einen Ort ergänzen möchten, der keine politisch selbständige Gemeinde ist, dann tragen Sie diesen am Ende dieser Seite bei "Dörfer bzw. Ortsteile" ein.)
7 Große selbständige Städte:
Dörfer bzw. Ortsteile von Städten und Gemeinden (keine politisch selbständigen Gemeinden):
siehe auch: Deutschland
Gemeinden alphabetisch:
siehe alphabetische Liste der Gemeinden in Niedersachsen
Verwaltungseinheiten:
1 Regierungsbezirk Braunschweig
2 Regierungsbezirk Hannover
3 Regierungsbezirk Lüneburg
4 Regierungsbezirk Weser-Ems [Sitz: Oldenburg (Oldb.)]
Sämtliche Orte in Niedersachsen nach Gemeindearten
10 kreisfreie Städte
¹ aufgrund des "Göttingen-Gesetzes" vom 1.7.1964 gelten für die Stadt Göttingen, obwohl sie in den Landkreis Göttingen eingegliedert wurde, die Vorschriften über kreisfreie Städte, "soweit durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt wird"
² aufgrund des "Gesetzes über die Region Hannover" vom 5.6.2001 ist Hannover eine kreisfreie Stadt, "soweit dieses Gesetz keine andere Regelungen trifft"
54 Selbständige Gemeinden (sie tragen fast alle die Bezeichnung "Stadt"):
1.013 kreisangehörige Städte und Gemeinden (mit den 7 Großen selbständigen Städten und den 54 "Selbständigen Gemeinden"); hiervon sind 736 Gemeinden Mitglied in einer Samtgemeinde, der Rest sind sog. "Einheitsgemeinden"
(könnte noch ergänzt werden)
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