Luftwaffe

1. Mit Luftwaffe werden die Teilstreitkräfte einer Armee bezeichnet, die mit Flugzeugen und/oder Raketen luftgestützt ein Gebiet überwachen, verteidigen oder angreifen.

2. Die Luftwaffe ist ein Teil der Streitkräfte der deutschen Bundeswehr. Ihre Primäraufgaben sind:

Desweiteren steht die Luftwaffe bereit, den Luftraum von befreundeten Staaten zu überwachen und ggf. zu verteidigen. An der Spitze der Luftwaffe sitzt der Inspekteur der Luftwaffe.

3. Österreich hat keine gesonderte Luftwaffe. Die Fliegerdivision ist Teil des Bundesheeres.


siehe auch: Luftkrieg, Kampfjet, Tankflugzeug, Aufklärungsflugzeug, Bomber




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