Madhhab

Der arabische Begriff Madhhab (مذهب ), Mehrzahl: Madhahib (مذاهب) kommt von der Wurzel Dhahaba (ذهب) "Gehen" bedeutet eigentlich "Weg" und meint im rechtlich-theologischen Bereich "Islamische Rechtschule" in der islamischen Rechtswissenschaft (Fiqh). Da der Islam, ähnlich wie das Judentum eine "Gesetzesreligion" ist, spielt das richtige Auslegen der Gesetze eine entscheidende Rolle. Die Gesamtheit dieses religiös legitimierten Rechts nennt man Scharia. Da der Islam Religion und Staat in einem sieht (Din wa Daula), beziehen sich viele Gesetze auch auf sehr weltliche Bereiche und schließen keinen Bereich des Lebens aus. Um diese komplexen und alles durchdringenden Gesetzte und Vorschriften handhaben zu können, haben sich Rechtsschulen gebildet. Sehr liberale Sunniten erkennen alle Rechtschulen außer der Ibaditischen an. Diese gliedern sich folgendermaßen:

Sunnitischen Islam:
Hanafiten
Malikiten
Schafiiten
Hanbaliten

Schiitischer Islam:
Djafariten
Zaiditen

Kharidjitischer Islam:
Ibaditen

Siehe auch: Liste islamischer Begriffe auf Arabisch




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