Der Begriff Markt (v. lat: mercatus Handel, zu merx Ware) bezeichnet
- den ökonomischen Ort des Zusammentreffens von Angebot (Verkäufer) und Nachfrage (Käufer), siehe Markt (Ökonomie), vgl. auch Marktwert, Marktpreis
- das Absatzgebietgebiet (neue Märkte erschließen)
- eine Verkaufsveranstaltung, zu der in regelmäßigen Abständen an einem bestimmten Ort Händler zusammenkommen (z.B. Wochenmarkt), um Waren des täglichen Bedarfs an Ständen zu verkaufen; hierzu zählen auch spezielle Märkte wie ein Obst- oder Fischmarkt; in jünger Zeit wird auf Bauernmärkte abgehoben, auf denen Anbieter regionale Erzeugnisse vermarkten. Werden über den täglichen Bedarf hinausgehende Waren angeboten, spricht man von Flohmarkt (früher Karmmarkt). Geschichte: Markt abhalten konnten in früheren Zeiten nur Ortschaften, die das Marktrecht vom Kaiser oder König erhalten hatten.
- einen zentralen Platz in einer Stadt (z.B. Hauptmarkt in Nürnberg, Gendarmenmarkt in Berlin), wo eine derartige Verkaufsveranstaltung abgehalten wird oder wurde; vgl. auch Markthalle.
- größere Ortschaften bzw. Gemeinden (z.B. Markt Bibart, Marktbreit, Markt-Erlach, Marktheidenfeld, Marktleuthen, Marktredwitz, Marktschorgast), die noch keine Stadt sind, jedoch in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht eine besondere Rolle gegenüber den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden besitzen. Der Begriff ist insbesondere in Bayern noch üblich und kann dort auch heute noch neu verliehen werden; siehe Marktgemeinde
Siehe auch Jahrmarkt, Supermarkt, Marktpreis, Messe (Markt)