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Während in den meisten deutschen Bundesländern die Bezeichnung "Marktgemeinde" nicht üblich ist, wird sie in Bayern jedoch von einigen Gemeinden als "offizieller" Titel geführt. Auch heute noch kann die Bezeichnung "Marktgemeinde" oder "Markt" in Bayern an Gemeinden neu verliehen werden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO). Hier heißt es in Artikel 3:
In Österreich und in Südtirol ist die Verleihung des Titels "Marktgemeinde" ähnlich geregelt.
Ein Titel ohne Recht bedeutet, dass es heute im Grundsatz keinerlei praktische Bedeutung mehr hat, ob eine Gemeinde sich als Marktgemeinde bezeichnen darf oder nicht. Wenn eine Gemeinde einen Markt, Wochenmarkt, Flohmarkt, Jahrmarkt oder gar eine Weltausstellung veranstalten möchte, gelten andere Kriterien. Der Titel Marktgemeinde ist hierzu keine Voraussetzung. Er ist vor allem ein Schmuckwerk für das Standortmarketing und für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde und hat daher in Bayern, wo Tradition noch einen hohen Stellenwert genießt, durchaus seinen Platz.
Manche Gemeinden in Bayern tragen den Zusatz "Markt" sogar als amtlicher Bestandteil des Namens: Markt Absberg, Markt Berolzheim, Markt Bibart, Markt Einersheim, Markt Erlbach, Markt Indersdorf, Markt Nordheim, Markt Rettenbach, Markt Schwaben, Markt Taschendorf, Markt Wald.
Die Schweiz kennt diese Bezeichnungen nicht, hingegen sind manche, auch recht kleine Schweizer Orte, schon im Mittelalter zu Städten bzw. zu Marktflecken erhoben worden. Obwohl viele Orte bis heute vielleicht noch dörflich klein sind, bezeichnet sich bis heute manches Schweizer "Städtchen" stolz als Stadt.