- Im Handel: Der Markt- oder Tagespreis ist der unter den momentanen Marktverhältnissen ausgehandelte Preis einer Ware.
- Im Schuldrecht: Der Markt- oder Tagespreis ist der durch Vergleich gleichartiger zum gleichen Zeitpunkt entstandener Kaufverträge entstehende Durchschnittspreis.
Das Gesetz vom einheitlichen Marktpreis besagt (nach William Stanley Jevons), dass ein Gut an einem Ort, zu einer Zeit auch nur einen Preis haben kann.
Siehe auch: Preis, Markt, VWL, Preistheorie, Marktwirtschaft, Marktgleichgewicht, vollkommener Markt