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Relative Mehrheit ist im Gegensatz zur absoluten Mehrheit gegeben, wenn eine einzelne Alternative (z.B. Kandidat, Partei) mehr Stimmen auf sich vereinigen konnte als jede einzelne andere.
Eine absolute Mehrheit ist nur gegeben, wenn eine einzelne Alternative mehr Stimmen bekommen hat als alle anderen zusammen. Dies ist dann gegeben, wenn jene mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen kann. Kommt es bei einer Wahl oder Abstimmung, die eine absolute Mehrheit erfordert, nicht zu einer solchen, so wird eine Stichwahl nötig. Entweder wird eine Stichwahl zwischen den zwei stärksten Kräften veranstaltet, oder es wird so lange je die schwächste Alternative eliminiert, bis eine die absolute Mehrheit erringt.
Eine qualifizierte Mehrheit bedeutet, dass eine bestimmte, von 50% verschiedene Mehrheit überschritten sein muss, z.B. 2/3 oder 3/4 aller Stimmen. In Einzelfällen reicht auch eine Minderheit aus.
siehe auch: Parlament, Demokratie, Minderheitenschutz, Quorum