Mehrheitswahl

Mehrheitswahl (siehe Wahlsysteme) heißt, dass aus jedem Wahlkreis nur derjenige Kandidat in das Parlament einzieht, der die relative Mehrheit an Stimmen auf sich vereinigen konnte. Alle anderen Stimmen verfallen ("The winner takes it all"). Dies führt laut dem umstrittenen Medianwähler-Modell zur Konkurrenz um den "mittleren" Wähler und somit eine Ausrichtung der Programme an der "politischen Mitte" (siehe auch Beitrag unter Politisches Spektrum).

Angewandt wird dieses System vor allem im anglophonen Raum, unter anderem

In Deutschland gilt ein personalisiertes Verhältniswahlrecht: Zwar werden in den Wahlkreisen auch Direktkandidaten gewählt (die Hälfte der Bundestagssitze), aber damit jede Partei genau die Anzahl Sitze im Bundestag bekommt, die ihr nach der Zweitstimme zusteht, werden die restlichen Sitze mit Listenkandidaten besetzt. Stehen der Partei mehr Direktmandate nach der Erststimme zu als Sitze nach der Zweitstimme, so erhält sie alle Direktmandate. Die Differenz zwischen Direktmandaten und Sitzen nach der Zweitstimme werden in diesem Fall Überhangmandate genannt.

Vor- und Nachteile des Mehrheitswahlrechts?

Das Mehrheitswahlrecht tendiert typischerweise zu einem Zweiparteien-System (Duvergers Gesetz). Kleinparteien haben wenig Chancen, Mandate zu erringen, wenn sie nicht regional dominierende Minderheiten vertreten. Statt dessen schwächen sie eher den eigenen politischen Flügel durch Zersplitterung der Wahlstimmen. Kritiker bemängeln zudem, dass gesellschaftliche Minderheiten nicht ausreichend vertreten werden.

Außerdem kann es zu Wahlergebnissen kommen, bei denen der Wahlverlierer effektiv mehr Stimmen auf sich vereinigen kann. Dies ist möglich, wenn der Wahlsieger in bevölkerungsreichen Wahlbezirken knappere Ergebnisse erzielt und daher die Summierung der abgegebenen Stimmen ein anderes Bild ergibt, als die Auszählung nach geltendem Wahlrecht. Weiter ist es möglich, dass Wahlergebnis durch "geschicktes" Ziehen der Wahlsprengelgrenzen zu beeinflussen ("Gerrymandering").

Beide Phänomene haben sich bei den amerikanischen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2000 bemerkbar gemacht:

Als Vorteil des Mehrheitswahlrechts wird häufig angeführt, dass stabilere Mehrheitsverhältnisse im Parlament gebildet werden. Als Grund für das Scheitern der Weimarer Republik wird allgemein die Menge der im Parlament vertretenen Parteien angesehen, die die Bildung regierungsfähiger Mehrheiten erschwerte.

Des Weiteren sind im Gegensatz zu Stimmverteilungen nach dem Verhältniswahlrecht Koalitionsbildungen zur Erreichung einer erforderlichen parlamentarischen Mehrheit in der Regel nicht erforderlich. Damit stellt der Wahlsieger die Regierung und nicht ein Bündnis, dessen Koalitionsverhandlungen vom Wähler kaum beeinflussbar sind.

Siehe auch:

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