Menschenwürde

Der Philosoph Immanuel Kant hat in seiner "Metaphysik der Sitten" im weitesten Sinne die Achtungswürdigkeit und die Menschenwürde an sich definiert. Das Grundprinzip der Menschenwürde ist demnach die Achtung vor dem Anderen.

Die Menschenwürde ist in den Grundrechten des Deutschen Grundgesetzes (Artikel 1 bis 20) festgeschrieben. Sie gilt pro forma für jeden Menschen.

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