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Menschlichkeit ist die Grundlage für die Menschenrechte.
Taten der Menschlichkeit sind konkrete Hilfeleistungen wie Hilfsgüter an Katastrophenopfer, medizinische Hilfe für Verletzte, Engagement in einer Hilfsorganisation für die Einhaltung der Menschenrechte, etc..
Unterlassene Hilfeleistung ist zum Beispiel ein Verstoß gegen die Menschlichkeit. Das bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) definiert die unterlassene Hilfeleistung als Straftatbestand. Damit drückt es die allgemein gültige Überzeugung einer Pflicht zur Menschlichkeit aus.
Siehe auch: Altruismus, Egoismus