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Im Mietvertrag können im Rahmen der Vertragsfreiheit noch weitere Regelungen getroffen werden, etwa über die Laufzeit des Vertrages, seine Kündbarkeit oder eine nähere Bestimmung der Art der Nutzung durch den Mieter (Beispiel: der Mieter eines KFZ darf nicht in bestimmte Länder mit hoher Diebstahlquote reisen). Schließlich ergeben sich aus einem Mietvertrag Nebenpflichten dahingehend, die Interessen der jeweils anderen Partei sowie die Erreichung des Vertragszwecks nicht zu gefährden.
Besondere Bedeutung hat in Deutschland die Wohnraummiete. Sie ist daher im Bürgerlichen Gesetzbuch besonders ausführlich geregelt und stärkt die Rechte des Mieters so stark, dass das Innehaben der Mietwohnung zum von Art. 14 GG (deutsches Grundgesetz) geschützten Bereich gehört. Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich das Mietrecht in den §§ 535 ff. Es wurde mit Wirkung zum 1. September 2001 reformiert.
Siehe auch: Mieterbund, Mietspiegel, Pachtvertrag, Vermieterbund, Wohngeld,