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Im herkömmlichen Sinne meint man mit Minderheiten nationale oder ethnische Minderheiten, d.h. Bevölkerungsgruppen, die auf dem Territorium eines Staates leben, in dem eine andere Volksgruppe die Mehrheit bildet, also die "Macht" innehat. Die UNO und andere internationale Organisationen haben für diese Fälle so genannte Minderheitenrechte festgesetzt, die in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich respektiert werden (siehe auch Minderheitenschutz, Menschenrechte).
Unter dem Einfluss der amerikanischen Sozologie hat der Begriff "Minderheit" in den letzten fünfzig Jahren einen Bedeutungswandel erfahren. Der Begriff lässt sich so auf praktisch alle Gruppen anwenden, deren Mitglieder von den vorherrschenden Sitten und Verhaltensweisen abweichen, die zahlenmäßig weniger als die Hälfte einer gegebenen Bevölkerung ausmachen und die weniger Einfluss haben, als die restliche Bevölkerung.
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