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Einem Mineralwasser darf Kohlensäure entzogen bzw. hinzugefügt werden. Zudem erlaubt ist das Entfernen von Eisen und Schwefel (enteisentes bzw. entschwefeltes Mineralwasser). Eine weitere Behandlung ist nicht zulässig.
Enthält das Wasser Mineralien und Spurenelemente in einer Zusammensetzung, die dem Wasser eine heilende, lindernde und Krankheit vorbeugende Wirkung verleihen, spricht man von einem natürlichen Heilwasser. Die Wirkung muss wissenschaftlich nachgewiesen sein.
Mineral- und Heilwässer benötigen, als einzige Lebensmittel in Deutschland, einer amtlichen Zulassung.
In der Gastronomie müssen Mineral- und Heilwasser, im Gegensatz zu Quell- oder Tafelwasser, stets in der Flasche serviert werden.
Der Begriff Mineralwasser, zulässige Höchstwerte für Inhaltsstoffe, Behandlung etc. sind in der Mineral- und Tafelwasserverordnung festgeschrieben.