Mogelkennzeichnung

Mogelkennzeichnung ist (analog zu Mogelpackung) eine Kennzeichnung eines Produktes, insbesondere eines Lebensmittels, die die wahre Beschaffenheit des Produktes verschleiert.

Solche Mogelkennzeichnungen können unzulässige Verbrauchertäuschung sein: Gemäß § 17 Lebensmittelbedarfsgegenständegesetzes (LMBG) (Verbote zum Schutz vor Täuschung) ist das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die den Anschein einer besseren als der tatsächlichen Beschaffenheit erwecken verboten.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes das größere Problem sind jedoch die zahlreichen gesetzlich zulässigen Mogelkennzeichnungen, wie etwa Fruchtjoghurt für ein Produkt, das in der Fruchtzubereitung unter Umständen mehr Sägespäne als Früchte enthält.

Gesetzlich zulässige Mogelkennzeichnungen sind unter anderem:

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