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Mutter einer Person ist das soziologische oder genetische weibliche Elternteil dieser Person. In der deutschen Rechtssprechung gibt es den Begriff der leiblichen Mutter: Leibliche Mutter ist die Frau, die ein Kind geboren hat.
Mit "Mutter" werden oft auch Ordensschwestern oder Nonnen angeredet, beispielsweise "Mutter Teresa".
siehe künstlerische Werke:
In Analogie zum das Kind umschließenden Mutterschoß spricht man in der Technik von "Mutter" oder Schraubenmutter als Bezeichnung für das Gegenstück einer Schraube.
Folgende Persönlichkeiten tragen den Namen "Mutter":