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Naturrecht ist dabei weniger ein bestimmte materielle Lehre, sondern eher eine bestimmte Argumentationsweise. Der Inhalt des Naturrechts variiert dabei zuwischen den Vertretern zum Teil beträchtlich. Es ist aber immer als eine Gegenposition zum ausschliesslichen Rechtspositivismus und zur Reinen Rechtslehre zu sehen. Eine Variante des Naturrechts stellt das Vernunftrecht dar.
Die, im Naturrecht gelehrten Pechtsprinzipien werden unterschiedlichen, aber immer vom Menschen unabhängigen, Quellen zugesprochen. Als Beispiele seien genannt:
Naturrechtliche Vorstellungen gibt es seit der griechischen Antike. In der scholastischen Moraltheologie und im Zeitalter der Aufklärung erlangten Naturrechtslehren erneut Bedeutung. Am Problem des Naturrechts wird die Überschneidung von Rechtswissenschaft und Philosophie bzw. Theologie immer wieder deutlich. Damit das Naturrecht ein wesentliches Teilgebiet der Rechtsphilosophie.
Bedeutende Vertreter des Naturrechts sind: