Begriff Naturschutz umfasst alle, einschließlich gesetzliche, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Naturlandschaften, Naturdenkmälern o.ä. von seltenen, in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen und Tieren.
Naturschutz ist ein Teilgebiet des Umweltschutzes. Eng damit verbunden ist auch die Erhaltung und Vernetzung natürlicher Biotope. Naturschutz geht mit einem ökologischen Umgang mit der Natur einher. Der Flächen- und Naturressourcenverbrauch in den Industrienationen macht die Ausweisung von besonders geschützten Arealen notwendig.
- Naturschutzgesetze in Deutschland:
- Begriffe (§§ des Bundesnaturschutzgesetzes)
- Internationale Abkommen:
- Alpenkonvention (1991) - Übereinkommen zum Schutz der Alpen
- Berner Konvention (1979) - Europäisches Artenschutzübereinkommen
- Bonner Konvention (1979) - Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildleben Tierarten
- CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen) - Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
- FFH-Richtlinie - Flora-Fauna-Habitat Richtlinie
- Helsinki Konvention (1974) - Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Ostseegebiete
- Konvention von Rio (1992) - Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- MAB-Programm (1970) - UNESCO-Programm "Der Mensch und die Biosphäre
- Ramsar-Konvention - Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watt- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung
Siehe auch: Neobiota (Neophyten und Neozoen), Flora-Fauna-Habitat
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