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Die Nomenklatur (Namensgebung) für chemische Substanzen wird von der IUPAC (International Union of Pure and Applied Chemistry) empfohlen.
Organische Chemie
Formal gesehen sind die von der IUPAC für die organische Chemie und die Biochemie vorgegebenen ausführlichen Namengebungsregeln verbindlich, doch in der Praxis reichen einige einfache Grundregeln aus, um viele organische Verbindungen zu benennen und vorgegebene Namen zu verstehen.
Bei den meisten Verbindungen ermittelt man als erstes den Namen der Kohlenwasserstoff-Grundkette und sieht dann nach, welche funktionellen Gruppen außerdem noch im Molekül enthalten sind. Danach nummeriert man die Kohlenstoffatome der Grundkette durch, falls nötig unter Anwendung der Prioritätenregeln von Cahn, Ingold und Prelog (CIP-Regeln). An den Namen der Grundkette wird die Bezeichnung der höchstrangigen funktionellen Gruppe als Endung angehängt, die übrigen funktionellen Gruppen werden durch Vorsilben bezeichnet, jeweils versehen mit der Nummer des Kohlenstoffatoms, an dem sie hängen, und in alphabetischer Reihenfolge.
Weil diese Regeln oft nicht ganz streng angewendet werden, ergeben sich in etlichen Fällen zwar immer noch nachvollziehbare Namen, doch Unklarheiten sind nicht ganz zu vermeiden. So müsste bei strenger Anwendung der CIP-Regeln zum Beispiel die Substanz
NH2CH2CH2OHden Namen 2-Aminoethanol erhalten, der auch der gängigere ist. Aber auch der Name 2-Hydroxiethanamin bezeichnet einwandfrei dieselbe Substanz.
Auf folgende Weise gelangt man zu diesem Namen: