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| Table of contents |
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2 Verfassung 3 Ende |
Entstehung
Der Norddeutsche Bund entstand aus dem Militärbündnis, das Preussen und mehrere kleinere Staaten (z.B. Schaumburg-Lippe) während des Preußisch-Österreichischen Krieges 1866 verband.
Infolge des Preußisch-Österreichischen und Italienisch-Österreichischen Krieges 1866 wurden in Prag und in Wien Friedensverhandlungen geführt. Österreich als Verlierer musste Venetien an Italien abtreten. Der Deutsche Bund wurde aufgelöst. Preußen annektierte sämtliche Kriegsgegner nördlich des Mains mit Ausnahme von Sachsen und Hessen-Darmstadt. Auch die Rheinprovinz (ohne die Pfalz) wurde dem Norddeutschen Bund einverleibt. Erst durch nachträglichen Beschluss wurde der Norddeutsche Bund zum legitimen Völkerrechtssubjekt. Die Regierung Otto von Bismarcks wurde ebenfalls nachträglich gebilligt.
Verfassung
Der König Preußens, Wilhelm I, bildete das Bundes-Präsidium. Ihm war der Bundeskanzler (Bismarck) und die Bundesregierung ergeben. Die einzelnen Staaten des Bundes entsandten Vertreter in den Bundesrat, der von Preußen mit absoluter Mehrheit dominiert wurde. Dieser fungierte ebenso als Legislative wie der Bundestag, dem neben dem Gesetzesinitiativrecht und Gesetzeszustimmungen lediglich der Etatbewiligung als Aufgaben zustand.
Ende
Mit der Vorherrschaft Preußens im Norddeutschen Bund wurde international ein kontinentales Hegemonialstreben vermutet. Das Preußische Königshaus wurde deshalb in der Frage der spanischen Thronfolge zum Verzicht durch Frankreich aufgefordert, was ohne Ehrverlust an unannehmbar galt. Die Zurückweisung der französischen Forderung durch Bismarck (Emser Depesche am 19. Juli 1870) führte zur Kriegserklärung Frankreichs. Im Krieg gegen Frankreich schlossen sich dem Norddeutschen Bund auch die süddeutschen Staaten (ohne Österreich) an. Da Frankreich in den Deutschen Staaten ohnehin als Erzfeind galt, herrschte in den deutschen Landen eine allgemeine Kriegsbegeisterung. Die Armeen Frankreichs wurden von den vereinten deutschen Streitkräften bei Metz und Sedan geschlagen.
Mit der Proklamation Wilhelms I. zum deutschen Kaiser durch Ludwig II im Namen der deutschen Fürsten löste sich der Norddeutsche Bund auf und ging zusammen mit den süddeutschen Staaten (ohne Österreich) in das Deutsche Reich (sogen. kleindeutsche Reich) über.
Die bisherige Verfassung des Norddeutschen Bundes sowie mehrere Gesetzeswerke wurden ebenfalls Teil des Deutschen Reiches.
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