Notarielles Schuldanerkenntnis

Notarielles Schuldanerkenntnis Dieses ist bei einem Notar zu beurkunden. Mit dem Notariellen Schuldanerkenntnis unterwirft sich ein Schuldner zu Gunsten seines Gläubigers der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen. Von diesem Titel bekommt der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung.

Mit dieser vollstreckbaren Ausfertigung kann der Gläubiger über einen Gerichtsvollzieher die Schuld zwangsweise einholen.



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