Nürnberger Gesetze

Die Nürnberger Gesetze, auch Nürnberger Rassengesetze, wurden am 15. September 1935 vom Reichstag einstimmig beschlossen. Mit ihnen stellten die Nationalsozialisten ihre antisemitische Ideologie auf eine juristische Grundlage.

Sie enthielten das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" (verabschiedet als Reichsgesetz im Reichsgesetzblatt, RGBl.I/1935, S. 1146f), kurz "Blutgesetz", und das Reichsbürgergesetz.

Zur "Reinhaltung des deutschen Bluts", einem zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Ideologie, verbot das sogenannte Blutgesetz Ehen zwischen Juden und Nicht-Juden, sowie außerehelichen Geschlechtverkehr. Dasselbe Gesetz wurde auf Schwarze und Roma angewendet. Als Strafe drohten Gefängnis und Zuchthaus.

Juden wurde es untersagt, nichtjüdische Bedienstete zu beschäftigen und die Reichsflagge zu hissen.

Im Reichsbürgergesetz wurden die jüdischen Bürger in ihren Rechten beschränkt und es wurde festgelegt, wer als Jude galt. Das Gesetz hatte zur Folge, dass kein Jude mehr ein öffentliches Amt bekleiden darf. Kein Jude konnte Reichsbürger sein. Die jüdischen Beamten mussten zum 31.12.1935 den Dienst quittieren.

Die weiteren Gesetze betrafen alle Bereiche des öffentlichen, als auch des privaten Lebens.



Websites: Tagoror | Guajara | Tacoronte Guia | Todo Gomera | Deranet | Radioaficionados | Cinebso | Mi Buscador

Enciclopedia On Line: GNU FDL.