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Üblicherweise entscheiden fünf Richter in einem Senat. Der erweiterte Senat hat elf Richter. Jeweils ein Richter führt den Vorsitz. Er entscheidet bei Berufungen oder Nichtigkeitsbeschwerde der zweiten Instanz. Das OGH hat seinen Sitz in Wien und wurde als Nachfolger vom Obersten Gerichts- und Kassationshof 1918 eingerichtet.
Siehe auch: Deutschland: Bundesgerichtshof, Schweiz: Bundesgericht