Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft(OHG) ist eine Rechtsform.

Deutschland

Handelsgesellschaft gemäss dem Handelsgesetzbuch(HGB). Die Abkürzung der Offenen Handelsgesellschaft ist OHG oder oHG. Gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR), müssen die Namen der Gesellschafter nicht im Gesellschaftsnamen (= Firma) vertreten sein. Die Firma kann weitgehend frei gewählt werden. Die OHG muss in das Handelsregister engetragen werden.

Die Gesellschafter haften unbeschränkt, also auch mit ihrem persönlichen Eigentum. Die Gesellschafter werden als Kaufleute angesehen. Wenn keine besonderen, vertraglich festgelegten Regelungen getroffen worden sind, besitzt jeder Gesellschafter Einzelgeschäftsführungsbefugnis.



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