Öffentliche Güter

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Güter können gemäß zweier Prinzipien voneinander abgrenzt werden: Dem privatrechtlichen Ausschluss- oder Exklusionsprinzip sowie dem Rivalitätsprinzip. Das Ausschlussprinzip gibt dabei an, ob eine Person, welche nicht bereit ist für die Nutzung eines Gutes zu zahlen, mit privatrechtlichen Mitteln unter vertretbaren Kosten von der Nutzung dieses Gutes ausgeschlossen werden kann. Der Rivalitätsgrad eines Gutes gibt an, ob zwischen den Nachfragern eines Gutes Verwendungsrivalität besteht oder nicht. Kombiniert man die jeweiligen Ausprägungen dieser beiden Dimensionen miteinander, so lassen sich insgesamt 4 Arten von Gütern aufzeigen:

Öffentliche Güter: keine Exklusion möglich, keine Rivalität -> Landesverteidigung

Klubkollektivgüter: Exklusion möglich, keine Rivalität -> Pay-TV

Gesellschaftliche Ressourcen: keine Exklusion möglich, Rivalität besteht -> Umweltgüter

Private Güter: Exklusion möglich, Rivalität besteht -> Kleidung



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