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"Öffentliche Versammlung", "öffentliche Kundgebung", "öffentliche Verhandlung" (vor Gericht), im Gegensatz zu "unter Ausschluss der Öffentlichkeit". Die Öffentlichkeit von möglichst vielen Ereignissen ist damit ein demokratisches Prinzip. Presse und Rundfunk haben die Aufgabe, durch Berichte, Reportagen oder Direktübertragungen die Öffentlichkeit auch über weite Strecken hinweg herzustellen.