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Nach dem Wettbewerbsrecht sind Preisabsprachen jedoch verboten, da sie zu einem Effekt führen können, der die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt negativ beeinflusst. Sozialer Überschuss wird dadurch vermindert, dass die Produzenten die Konsumenten ausnutzen.
Die Absprachen zwischen den Konkurrenten kommen hier wegen der so genannten Reaktionsverbundenheit schneller zustande. Wenn nämlich eine atomistische Marktstruktur vorliegt, beeinflusst die Preisänderung des kleinen Bäckers die anderen wohl kaum. Anders, wenn es nur zwei, drei oder vier große gibt.
Man spricht von einem weiten Oligopol bei relativ vielen Anbietern. Bei relativ wenigen spricht man von einem engen Oligopol.
Durch die Vielfalt "eigenständiger Marken" kann ein Oligopol verschleiert werden [1]. Unter anderem ist der Handel mit CDs und anderen Tonträgern ein Oligopol weniger Anbieter, die einen Marktanteil von 80% (2003) haben.
Siehe auch: Monopol -- Polypol -- Mikroökonomik